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Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind. Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss. Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
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Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarif-Vertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeiter und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und der Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten. Der Kommentar umfasst den Allgemeinen Teil, den Besonderen Teil Verwaltung (VKA) sowie die wichtigsten Übergangsvorschriften einschließlich der Übergangsvorschriften zur Eingruppierung. Die gemeinsame Buchreihe von Springer und Forum verbindet die Tradition eines führenden internationalen Verlages mit der kreativen Kompetenz eines modernen Fortbildungsinstituts für Fach- und Führungskräfte. Wissenschaftliche Vertiefung und praktische Anwendung sorgen für eine ausgewogene Rechtsinterpretation und garantieren eine zuverlässige und aktuelle Aufbereitung für die Praxis. FORUM Institut und Springer Partner in der juristischen Aus- und Fortbildung .
Labor law. --- Public law . --- Labour Law/Social Law. --- Public Law.
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