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Die Versammlungsfreiheit ist in nahezu allen Rechtsordnungen weltweit zumindest formal gesichert und schützt ihrerseits die besondere Form der Kommunikation mit anderen durch das Zusammenkommen und die gemeinsame Äußerung von Ansichten in vielfältigster Form. Katrin Gaßner versucht, dies für einige ausgewählte Gerichte näher zu beleuchten. Dabei geht es nur am Rande um die theoretischen Grundlagen. Im Fokus steht vielmehr die rechtsanwendende Praxis verschiedener oberster Gerichtshöfe - des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Europäischen Gerichtshofes, des United States Supreme Courts und der obersten Gerichtshöfe der Russischen Föderation. Die Autorin stellt allgemeine Grundsätze, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsprechung, aber auch den Wandel der Rechtsprechung über die Jahre hinweg sowie etwaige Überschneidungen mit den jeweils anderen Rechtsordnungen dar.
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342.7 <4-15>
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342.72/.73 <4>
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Human rights
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-Basic rights
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Civil rights (International law)
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Rights, Human
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Rights of man
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Human security
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Transitional justice
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Truth commissions
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Grondwettelijke rechten en vrijheden. Fundamentele rechten--West-Europa
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Mensenrechten. Amnesty International. Euthanasie--
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