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Der grenzuberschreitende Warenabsatz innerhalb Europas spielt fur die exportorientierte deutsche Industrie eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Der Rechtsverkehr deutscher Produzenten mit dem grossten Aussenhandelspartner Frankreich wird jedoch durch erhebliche Unterschiede in der Konzeption, den Voraussetzungen und den Folgen der Haftung des Herstellers fur durch seine Produkte verursachte Schaden erheblich erschwert. An diesem Zustand hat sich auch durch die europaische Produkthaftungsrichtline nichts geandert. Demgemass unterscheiden sich auch die Regelungen des Internationalen Privatrechts beider Staaten, die daruber bestimmen, welches Recht auf einen grenzuberschreitenden Produkthaftungsfall anwendbar ist. Art und Umfang der Haftung des Herstellers hangen folglich regelmassig von der eher zufalligen Frage ab, vor welchem Gericht uber den Produkthaftungsfall entschieden wird. Die hieraus resultierende Rechtsvielfalt und -unsicherheit ist europarechtlich bedenklich. Da die gemeinschaftsrechtliche Warenverkehrsfreiheit auch den Export schadenstiftender Produkte schutzt, ist es notwendig, sie auf ihre Vorgaben fur die mitgliedstaatlichen Kollisionsrechte zu untersuchen. Dabei zeigt Robert Freitag, dass der Hersteller nicht unter Berufung auf die Warenverkehrsfreiheit verlangen kann, stets nach den Haftungsstandards seines Heimatlandes beurteilt zu werden. Das Gemeinschaftsrecht erfordert jedoch, dass die Parteien des Haftungsfalles das auf ihre Rechtsverhaltnisse anwendbare Recht zu jeder Zeit einvernehmlich festlegen konnen. Im ubrigen genugt das geltende Internationale Produkthaftungsrecht den Vorgaben des EG-Vertrages, auch soweit es die Staatsangehorigkeit der Parteien berucksichtigt.
Conflict of laws --- Products liability --- Droit européen --- Droit international privé --- Conflict of laws - Products liability - Germany. --- Conflict of laws - Products liability - France. --- Products liability - European Union countries. --- Droit allemand --- Droit civil compare --- Droit civil francais --- Responsabilte du fait des produits --- Vice cache
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Nicht nur durch die Fälle 'Gran Canaria', 'Türkischer Basar' und 'Isle of Man' hat sich das IPR der Verbraucherverträge zu einem komplexen Teil des Internationalen Vertragsrechts entwickelt. Kollisionsrechtliche Bestimmungen in europäischen Verbraucherschutzrichtlinien wie etwa der Garantierichtlinie werfen grundsätzliche Fragen zum Verhältnis zwischen IPR und Europarecht auf. Stefan Klauer untersucht das Verhältnis des sogenannten 'Richtlinien-IPR' zum Römer EVÜ und den nationalen Umsetzungen. Er analysiert die Prinzipien und Interessenlage bei internationalen Verbraucherverträgen und zeigt, wie die verschiedenen Bestimmungen miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Richtlinien-IPR ist im Sinne von Art. 5 Römer EVÜ auszulegen. Darüber hinaus fordert es aber auch den kollisionsrechtlichen Schutz des 'aktiven' Verbrauchers durch eine besondere Binnenmarktanknüpfung. Die Untersuchung der Richtlinienumsetzungen geht weit über den Blickwinkel des rein nationalen Rechts hinaus. Stefan Klauer vergleicht ganz im Sinne einer europäischen Rechtswissenschaft eine Vielzahl von Umsetzungen. Sie werden häufig den Vorgaben der Richtlinien nicht gerecht und mißachten verbindliche Leitlinien des Art. 5 Römer EVÜ. Der Tendenz, das eigene Recht als international zwingend durchzusetzen, sollte durch die Reform des Übereinkommens Einhalt geboten werden.
Droit international privé --- Protection des consommateurs --- Contrat international --- Droit européen --- Conflits de lois --- Vertragsrecht --- Verbraucherschutz
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